In Österreich werden im Gegensatz zu Deutschland Streiks nicht verboten – Betriebsversammlungen aber schon.

In letzter Minute hat das Arbeitsgericht Nürnberg einen flächendeckenden Streik bei der Deutschen Bahn vorerst gestoppt. In einem bundesweit gültigen Eilbeschluss untersagten die Richter der Lokführergewerkschaft GDL am Mittwoch, den Fern- und Güterverkehr auf der Schiene lahmzulegen.
In Österreich werden im Unterschied zu Deutschland Streiks nicht gerichtlich untersagt. Denn anders als in der Bundesrepublik werden hierzulande die Gerichte kaum mit Streikfragen befasst. Dementsprechend gibt es keine Judikatur zum Thema Streik.
In Deutschland hat sich laut dem Arbeits- und Sozialrechtler Theodor Tomandl seit den 50er Jahren eine ausgefeilte Rechtsprechung entwickelt, die heute alle möglichen Aspekte von Streiks regelt. Vor allem entscheiden die Gerichte regelmäßig, ob ein Streik zulässig bzw. rechtmäßig ist oder nicht und verbieten des öfteren einen Arbeitsausstand, wie jetzt im Fall der Deutschen Bahn.
“Rechtsfreier Raum”
Theoretisch könnten sich Unternehmen auch in Österreich an die Gerichte wenden, nur sei das hierzulande nicht üblich, so Tomandl. Daher sei auch nicht klar wie die Gerichte reagieren würden. In Österreich sei Streik immer “im rechtsfreien Raum” gehalten worden und das Recht darauf auch nirgendwo explizit festgeschrieben. Österreich habe wegen des darin enthaltenen Streikrechts sogar einen Vorbehalt gegen die Sozialcharta angemeldet. “Wir haben eigentlich kein Streikrecht sondern Streikfreiheit”, betonte Tomandl.
Laut dem Leiter der Rechtsabteilung des ÖGB, Michael Rovina sind die Streikenden angehalten sich an den generellen Gesetzesrahmen - Zivilrecht, Strafrecht, Grundrecht, Vertragsrecht - zu halten, also etwa nicht zu randalieren. “Damit kommen wir aus”, so der Experte. Außerdem dürfe mit dem Streik kein verbotenes Ziel verfolgt werden.
Europa: Kaum Einmischung
In den meisten europäischen Ländern ist das Streikrecht in der Verfassung festgeschrieben, kaum ein Staat gehe aber näher darauf ein, betont der Sozialrechtsexperte Tomandl. In einigen Ländern werden allerdings bestimmte formale Voraussetzungen festgeschrieben, darüber hinaus mische sich aber kaum ein Staat in diese komplizierte Materie ein.
Die Gewerkschaft hat sich immer gegen Versuche gestemmt, das Streikrecht auch in Österreich gesetzlich festzuschreiben. Der legendäre, mächtige ÖGB-Chef Anton Benya habe immer gesagt, dass in dem Moment, in dem es für Streiks ein Gesetz gebe, es auch Beschränkungen geben, erinnert sich ein Gewerkschafter. Gesetzlich geregelt - im Arbeitsverfassungsgesetz aus den 70er Jahren - sind in Österreich dagegen Betriebsversammlungen. 2003 wurde dementsprechend eine von den AUA-Bordbetriebsräten einberufene Betriebsversammlung gerichtlich untersagt.